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Urlaub buchen ist Vertrauenssache
Der Luxusbungalow entpuppt sich als Onkel Toms Hütte und der atemberaubende Meerblick wird von einer Müllhalde gestört ?
Damit Sie vor Ort keine bösen überraschungen erleben, möchten wir Sie kurz informieren, warum Sie bei unseren Inserenten ohne Bauschmerzen buchen können. Sie liegen uns am Herzen.
Was wir für Ihr Vertrauen tun:
- Wir haben mit unseren AGB die Vermieter verpflichtet, alle Infos zum Ferienobjekt (und Bilder) korrekt anzugeben.
- Negativ aufgefallene Inserenten (Beschreibung und Fotos stimmen nicht mit dem Feriendomizil überein) werden aus unserem Katalog gelöscht. (Seit dem Onlinestart Ende 2002 ist noch kein Vermieter von unserem Verzeichnis entfernt worden)
Qualität der Domizile:
- Viele Domizile sind von Tourismusverbänden klassifiziert worden.
- Kleinere Ferienhausagenturen sind auch Inserenten bei uns, somit sind die Ferienobjekte vor Ort überprüft.
- Plus bei den Privatvermietern: Hier können sich Gäste oft über eine überdurchschnittliche Ausstattung ihres Urlaubsdomizils freuen, denn es handelt sich häufig um den Zweitwohnsitz der Anbieter.
Der Datenschutz ist gewährleistet:
- Ihre persönlichen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben bzw. für Beratung, Werbung oder Marktforschung genutzt.
- Auch die Vermieter halten sich an unsere Datenschutzvorgaben, das haben wir in unseren Vermieter-AGB geregelt.
Zusätzliche Tipps zu Ihrer Sicherheit:
- Lesen Sie unbedingt vor Vertragsabschluss die individuellen Mietbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermieters durch.
- Bei Buchung bei privaten Vermietern: Ihre Buchung sollten Sie durch eine kleine Anzahlung absichern und die große Restzahlung erst leisten wenn Sie vor Ort sind. Das macht deutlich, dass Urlaubsbuchung weniger ein Risiko darstellt als vielmehr eine Frage des Vertrauens ist - für beide Seiten ...
- Bei Buchung über Reisebüro oder Feriendomizilagentur: Anzahlung und Restzahlung müssen vor Abreise geleistet werden. Deutsche Veranstalter sind verpflichtet, eingenommene Kundengelder abzusichern, für den Fall, dass bei einer Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Veranstalters Reiseleistungen ausfallen oder dem Reisenden zusätzliche Aufwendungen entstehen
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